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Schachklub Bingen 1946 e.V.
Geschäftsordnung
Gemäß § 9 der Satzung hat der Vorstand am 17.12.1999 die folgende Geschäftsordnung erlassen:
1. Der Vorstand tritt grundsätzlich halbjährlich zu einer Sitzung zusammen. Bei Bedarf oder auf Antrag von drei Vorstandsmitgliedern
stimmt der Vorsitzende den Sitzungstermin mit dem Geschäftsführer ab und lädt persönlich ein.
2. Der Vorstand ist bei seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn ordnungsgemäss einberufen ist und die Hälfte der Vorstandsmitglieder
anwesend ist.
3. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.
4. Die Sitzung beginnt mit der Festlegung der Tagesordnung. In diese kann jedes Vorstandsmitglied alle Fragen einbringen, die es für
klärungs- oder entscheidungsbedürftig hält.
5. Ausserhalb der Vorstandssitzungen erledigt jedes Vorstandsmitglied die in seinem Zuständigkeitsbereich anfallenden Arbeiten selbständig und
selbstverantwortlich. Bei der nächsten Sitzung ist darüber zu berichten.
6. Finanzentscheidungen bedürfen der Abstimmung mit dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
7. Über die Vorstandssitzungen führt der Geschäftsführer ein Protokoll, das alle Beschlüsse und wesentlichen Inhalt der
Beratungen enthält. Es wird vom Geschäftsführer unterzeichnet und vom Sitzungsleiter gegengezeichnet. Die Vorstandsmitglieder erhalten das Protokoll. Vereinsmitglieder muss Einsicht in die Protokolle gewährt
werden.
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