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geändert am 26 Jan, 2012

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Schachklub Bingen
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Sollte ich auf  meiner privaten Homepage, die ich dem Schachklub Bingen gewidmet habe, Urheberrechte oder Copyrights verletzt  haben, bitte ich um eine kurze Mitteilung. Ich werde die  betroffenen  Grafiken oder Dateien umgehend entfernen oder mit einem entsprechendem Hinweis versehen

Impressum:

Anbieterkennzeichnung

gemäss § 6 TDG:

 bzw.§ 10 MDStV

Gerd Moritz

Wilhelmstr.10

55411 Bingen

E-Mail: moritz@gmoritz.de

 

 

unser Vorstand       Stand 16.12.2011

    Ihr Ansprechpartner im Verein, der Vorstand


    1.Vorsitzender:                 
    Dieter Hebermehl, Bingen

    2.Vorsitzender:                  Gerd Moritz, Bingen

    Geschäftsführer:               Frank Laubach, Welgesheim  

    Kassenwart :                       Frank Laubach, Welgesheim

    Erweiterte Vorstand:

    Turnierleiter:           Alexander Lawrenz, Bingen 

    Pressearbeit:          Heinrich Sohn, Bingen 

    Jugendwart:            Heinrich Sohn, Bingen

    Materialwart:            Adrian Springer, Münster-Sarmsheim

    Beisitzer:                 Matthias Heinz, Weiler

                                       Dr. Gerhard Kremer, Bingen

    Kassenprüfer:        Niels Christiansen, Bingen

                                       Dirk Laubach, Bingen

     Bankverbindung: Sparkasse Rhein-Nahe, Kontonr. 300 81 384, BLZ 560 50180


                 Fragen beantwortet Ihnen : Gerd Moritz    (
schach@skbingen.de)


                  
Anmeldeformular (Spielerpassstelle)

 

Schachklub Bingen 1946 e.V. 

Geschäftsordnung 

Gemäß § 9 der Satzung hat der Vorstand am 17.12.1999 die folgende Geschäftsordnung erlassen: 

1.     Der Vorstand tritt grundsätzlich halbjährlich zu einer Sitzung zusammen. Bei Bedarf oder auf Antrag von drei Vorstandsmitgliedern stimmt der Vorsitzende den Sitzungstermin mit dem Geschäftsführer ab und lädt persönlich ein. 

2.     Der Vorstand ist bei seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn ordnungsgemäss einberufen ist und die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. 

3.     Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. 

4.     Die Sitzung beginnt mit der Festlegung der Tagesordnung. In diese kann jedes Vorstandsmitglied alle Fragen einbringen, die es für klärungs- oder entscheidungsbedürftig hält. 

5.   Ausserhalb der Vorstandssitzungen erledigt jedes Vorstandsmitglied die in seinem Zuständigkeitsbereich anfallenden Arbeiten selbständig und selbstverantwortlich. Bei der nächsten Sitzung ist darüber zu berichten.

6.   Finanzentscheidungen bedürfen der Abstimmung mit dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister. 

7.     Über die Vorstandssitzungen führt der Geschäftsführer ein Protokoll, das alle Beschlüsse und wesentlichen Inhalt der Beratungen enthält. Es wird vom Geschäftsführer unterzeichnet und vom Sitzungsleiter gegengezeichnet. Die Vorstandsmitglieder erhalten das Protokoll. Vereinsmitglieder muss Einsicht in die Protokolle gewährt werden.

unsere Satzung